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Was ist der Auftrag der Schule??? (Workshop)

2017-05-11 Auftrag der Schule_Plakat_kl

Was ist der Auftrag der Schule??? Ein Workshop mit Otto Herz (Bildungsreformer) zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen in den Bundesländern
Freitag, 12.05.2017, 16-20 Uhr (Teil 1) Samstag, 13.05.2017, 10-16 Uhr (Teil 2)
Alte Handelsschule, Gießerstr. 75, 3. OG, Raum 308
Facebook-Event 12.05.2017 Facebook-Event 12.05.2017

 

Lehrpläne und ein So-haben-wir-das-immer-schon-gemacht lassen leicht vergessen, wozu die Schule da ist. Dabei ist doch längst formuliert, welche Aufgaben ihr zugedacht wurden! Für einen leichten und anschaulichen Zugang, wollen wir gemeinsam ein Leporello erstellen, das den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule in den Bundesländern nebeneinander präsentiert und auf diese Weise dazu einlädt, sich der grundlegenden Aufgaben der Schule zu besinnen und pädagogisches Handeln daran zu reflektieren.

Bitte anmelden unter workshop@bildung-in-zukunft.de.

Zum Workshop bitte Rechner mitbringen.

 

Leporello

Was ist der Auftrag der Schule??? (von Otto Herz)

Wenn ich diese Frage nach dem Auftrag der Schule in unterschiedlichsten Personenkreises stelle, dann höre ich oft und spontan: „Das ist doch klar ...“ - Wenn dann aber diese Personen, die meinen, dass das „klar ist“ und dass es Ihnen „klar sei“, wenn sie dann die/Ihre „Klarheit“ in Worte fassen sollen und wollen,

dann kommt oft nur „Gestottere“ …

In bestimmten Personenkreisen bricht bei dieser Frage schnell eine heftige, eine rasch kontroverse, eine nicht endende Diskussion aus – bis hin zu „high sophistication“ …

„Was ist der Auftrag der Schule?“ soll hier auf eine ganz bestimmte Art beantwortet werden: Der Auftrag der Schule ist der, der als Auftrag in den Schulgesetzen der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland als solcher formuliert ist. Da es 16 Bundesländer gibt, ist aber der Auftrag auch 16 x unterschiedlich formuliert …

Und nun beginnt das Fragen:

  • Wer liest denn schon ein Schul-Gesetz? Wer hat schon einmal „sein“ Schul-Gesetz wirklich und genau gelesen?
  • Selbst dann, wenn Er oder Sie ein Schul-Gesetz gelesen hat/gelesen haben, 
wer weiß danach dann wirklich noch, was genau Er oder Sie gelesen hat/ haben?
  • Wer hat gar mehrere Schul-Gesetze schon einmal gelesen???
  • Und wer hat sich dann der Mühe gestellt, die verschiedenen Formulierungen in den 16 Schul-Gesetzen daraufhin anzuschauen, wo zwischen den Schul-Gesetzen weitgehend Übereinstimmung besteht, wo aber möglicherweise auch sehr unterschiedliche Formulierungen gewählt sind bzw. dass in manchen Schul-Gesetzen Aussagen zu Aufgaben der Schule zu finden sind, die sich in wieder anderen Schul-Gesetzen partout nicht finden lassen …
  • Wo und wie lassen sich die Gründe und die Begründungen ermitteln für die verschiedenen Auftrags-“Erteilungen“?

Das Fragen muss hier noch nicht enden: zu fragen ist auch:

  • Hat sich der gesetzlich formulierte Auftrag der Schule möglicherweise über die Zeit in einem Bundesland oder in vielen Bundesländern immer mal wieder verändert?
  • Warum wurden dann diese Änderungen vorgenommen?
  • Was bedeuten die Veränderungen?
  • In vielen Formulierungen der Aufgaben der Schule ist in den Schul-Gesetzen bezug 
  genommen auf die Verfassung des jeweiligen Bundeslands. Was besagt das? Formal 
  und vor allem inhaltlich?
  • Tauchen möglicherweise in den gesetzlichen Auftrags-Formulierungen für die Schule
   Hinweise auf, durch die auf die Kinder-Rechte verwiesen wird? Wo doch die Kinder-
   Rechte als Menschen-Rechte jedem nationalen und gar jedem regionalen Rechts-Ver-
   stand übergeordnet sind …???

Ich beende hier einmal mein Fragen ... - Sage dazu aber zumindest noch zweierlei:

  • Antworten auf diese Fragen zu finden, Antworten auf diese Fragen sich zu erarbeiten, hat unbedingt einen Erkenntniswert; noch besser ist es, wenn aus  dem Erkenntnis-Wert dann Maximen des Handelns abgeleitet werden, wenn die Erkenntnisse in entsprechendes Handeln real in den schulischen Alltagen umgesetzt werden; sei es in bewusster Zustimmung zum gesetzlich formulierten Auftrag der Schule; sei es aber - bei aller Rechts-Problematik, die das haben mag - auch ggfs. in Reserve oder in der Vernachlässigung, in Miss-Achtung bis hin zu einer bewussten und ausdrücklichen und überzeugten Ablehnung des Gesetzes-Auftrags …
  • Um all den aufgeworfenen Fragen nachgehen zu können, ist es eine helfende, ist es eine hilfreiche Voraussetzung, wenn es eine Synopse der Schulgesetze gibt, dank derer Vergleiche sich leicht(er) anstellen lassen …

Möchtest Du, kannst Du Dich an der Erstellung eben einer solchen Synopse der Aufträge der Schule nach den Schulgesetzen der 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland beteiligen???

Möchtest und kannst Du dann mit daran arbeiten, dass es am Ende ein Leporello geben wird, in dem die Aufgaben der Schule nach den Schulgesetzen - Bundesland nach Bundesland - nebeneinander gestellt sind?

Wenn Du JA zu diesen zwei Fragen sagst, dann:

  • komme bitte am Freitag, 12. Mai 2017, 16 Uhr in die ALTE HANDELSSCHULE (AHS) in die GIESSERSTRASSE 75 und melde Dich bei OTTO HERZ im III. Stock, Tel.: 0172 - 6 52 34 67, Mail: otto.herz@gmx.de. An diesem Abend beginnt dann eine „lange Nacht der Schul-Gesetze“ …
 Wir werden mit der Erstellung einer Schul-Gesetz-Synopse und der Hin-arbeitung auf ein Leporello an diesem Abend beginnen … 
Für LEIBLICHES WOHL wird während der „Langen Nacht“ gesorgt sein!
  • Bringe, bitte, unbedingt Deine elektronischen Geräte (Laptop, Tablet o.a. ...) mit, denn dank derer sind ja die Schul-Gesetze der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland leicht zu erschließen …



Das ZIEL der Intensiv-Phase ist es, dass spätestens bis zum frühen Samstagabend die Synopse erstellt und ein Leporello - ggfs. auch schon graphisch - vorbereitet ist.

Weitere Schritte werden dann sein:

  • das Leporello wird – vermutlich in hoher Auflage – gedruckt;
  • das Leporello wird unter die unterschiedlichsten Menschen und Menschen-Gruppen verbreitet;
  • es wird zur weiteren inhaltlichen Diskussion/Reflexion zur Frage des 
„Auftrags der Schule“ auf der Basis des Vergleichs dessen, was in den Schulgesetzen der Bundesrepublik Deutschland geschrieben steht, örtlich und überregional eingeladen;
  • möglicherweise nehmen sich Einzelne oder nimmt sich eine Gruppe oder nehmen sich Gruppen von Personen vor, in Kenntnis dessen, was in der Synopse steht, was im Leporello aufgearbeitet ist, (s)ein „ideales Schul-Gesetz“ selbst zu formulieren …

Klar: ALLE, die an diesem Projekt mitarbeiten, werden bei Publikationen etc. auch persönlich/namentlich genannt.
 Wer damit eine Leistungserbringung für sein Studium und/oder verbinden will, wir wollen das uns Mögliche dafür tun, damit dieses möglich sein wird.

Noch weitere Fragen??? - Oder auch Angebote: z. B.:

  • Soll ich für die „Lange Nacht“ einen Schlafsack mitbringen …???
  • Wird die lukullische Verpflegung in der „Langen Nacht“ auch für Veganer geeignet 
   sein???
  • Können wir, bitte, auch als ein schon zusammenarbeitendes TEAM kommen???
  • Ist denn eine WLAN-Verbindung in der AHS garantiert???
  • Können auch SchülerInnen- und ElternVertreterInnen teilnehmen?
  • Wenn wir schon vor-arbeiten wollen, können wir dann unsere Vor-Arbeit bei dem 
   Treffen vorstellen und einbringen???
  • Und, und, und …

BITTE FRAGT! - BITTE UNTERBREITET VORSCHLÄGE!


Das ganze Projekt ist kreativ-konstruktiv-kooperativ gedacht und angelegt.
 Die intensive und konzentrierte Arbeit soll gleich-wohl mit LUST-GEWINN
verbunden sein …

Kontakt:

  • Veit Polowy, veit.polowy@gmx.de, Tel. 0178 - 1 66 53 54
  • Otto Herz, otto.herz@gmx.de, Tel. 0172 - 6 52 34 67

Der Workshop fand ein erstes Mal am 28.10.2016, 16-20 Uhr und 29.10.2016, 10-16 Uhr statt.